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Telefonbucheintrag mit Geschäftsbezeichnung bleibt kostenlos

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ringing phoneEs fallen keine Kosten an, wenn eine Firma ihren Namen unter einer bestimmten Geschäftsbezeichnung ins Telefonbuch eintragen will.
Dies entschied das Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Neben dem gedruckten Telefonbuch, gilt dieses Urteil auch für das jeweilige Online-Portal.
Zum Namen gehöre nach Telekommunikationsgesetz auch die Geschäftsbezeichnung, unter welchen ein Gewerbe betrieben wird und für das ein Telefonanschluss existiert.

Eintrag ins Handelsregister keine Bedingung

Dabei ist entscheidend, ob ein im Geschäftsverkehr gebrauchter Geschäftsname existiert, durch den man den Gewerbetreibenden eindeutig als solchen identifizieren kann. Dies gilt neben juristischen Personen auch für Handwerker, Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende. Eine Voraussetzung, dass der Geschäftsname in die Handwerksrolle oder ins Handelsregister eingetragen ist, gibt es nicht.

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung


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